Das ermäßigte D-TICKET
Das Semesterticket wurde vom D-TICKET JugendBW und dem Bayerischen Ermäßigungsticket abgelöst!
Ab dem Sommersemester 2024 gibt es an den Hochschulen im DING-Gebiet - Universität Ulm, der Technischen Hochschule Ulm sowie der Hochschulen in Neu-Ulm und Biberach - keine Semestertickets mehr.
Als Alternativen für die bisherigen persönlichen Zeitkarten bieten sich für alle Hochschüler:innen die rabattierten Varianten des Deutschlandtickets an: das D-TICKET JugendBW (gilt bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) und das Bayerische Ermäßigungsticket (nur für die Studierenden an der Hochschule Neu-Ulm und ohne Altersbeschränkung erhältlich). Alle Tickets können bei der SWU unter www.mein-fahrschein.swu.de oder bei der RAB unter www.ding-abo.de bestellt werden.
FAQ zum bayerischen Ermäßigungsticket (Deutschlandticket)
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Ein vergünstigtes Deutschlandticket.
Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann.
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Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben
- Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz (Im DING die Hochschule Neu-Ulm)
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Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayern gültigem Semesterticket studieren (betrifft im DING: Universität Ulm, Technische Hochschule Ulm, Hochschule Biberach). Achtung: Gilt nicht mehr ab dem Sommersemester 2024!
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Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt
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Beamtenanwärter mit Dienstort in Bayern
Eine Altersgrenze gibt es nicht.
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29€
Der Preis für das bayerische Ermäßigungsticket liegt 20 Euro unter dem regulären Deutschlandticket und beläuft sich zum Start auf 29 Euro pro Monat.
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Seit dem 01.09.2023 bzw. Semesterstart.
Auszubildende, Beamtenanwärter:innen und Freiwilligendienstleistende können das Ticket seit dem 01.09.2023 nutzen.
Bei Studierenden richtet sich der Gültigkeitsbeginn nach dem Semesterbeginn für das Wintersemester 2023/24.
Ein Abo-Vertrag kann zu jedem beliebigen Monatsersten begonnen werden, nicht nur am Beginn eines Ausbildungs-/Schuljahres/Semesters.
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Deutschlandweit.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen (z.B. RE, RB). Weitere Details findest Du weiter oben auf dieser Seite.
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Weitere Informationen findest Du weiter oben auf dieser Seite bzw. auf www.d-ticket.info.
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Seit Mitte August 2023.
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Folgende Formulare:
Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses findest Du hier . Das ausgefüllte Formular wird als Scan im Bestellprozess bei RAB bzw. SWU hochgeladen.
Auszubildende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern). Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende findest Du hier, die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier .
Freiwilligendienstleistende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen findest Du hier .
Studierende der Bildungseinrichtungen in Ulm benötigen das vollständig ausgefüllte Berechtigungsformular, um ihre Zugehörigkeit zur Hochschule sowie ihren Wohnort nachzuweisen. Dies betrifft folgende Bildungseinrichtungen: Technische Hochschule Ulm, Universität Ulm und die Hochschule Biberach.
Achtung: Ab dem Sommersemester 2024 besteht für die baden-württembergischen Bildungseinrichtungen keine Möglichkeit mehr zum Erwerb des Bayerischen Ermäßigungstickets. Stattdessen kann das D-TICKET JugendBW erworben werden.
Für Studierende der Hochschule Neu-Ulm wird die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis anerkannt.
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Maximal 6, bis zu 12 Monate.
Das bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung.
Der Berechtigungsnachweis für Auszubildene und Freiwilligendienstleistende gilt für maximal 12 Monate, für Studierende ein Semester (sechs Monate). Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.
Es gelten die regulären Kündigungsfristen des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden.
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Nein.
Wenn Du schon ein Abo-/Jahresticket im DING erworben hast, bestelle bitte – wenn möglich – beim gleichen Vertragspartner das bayerische Ermäßigungsticket. Du kannst im Anschluss Dein altes Abo/Jahresticket rückwirkend zum Vertragsbeginn des Ermäßigungstickets kündigen. Wende Dich hierzu an Deinen Vertragspartner.
Wenn Du bereits ein reguläres Deutschlandticket hast, kündige dies auf dem regulären Weg und bestelle das Ermäßigungsticket.
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Nein.
Nein, eine Bestellung über den Arbeitgeber ist im DING nicht vorgesehen. Bitte nutze den regulären Bestellweg über das Online-Portal von RAB und SWU.
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Nein.
Nein, Schüler:innen an gemeinbildenen Schulen können das bayrische Ermäßigungsticket nicht erhalten. Viele von ihnen bekommen im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit ein kostenloses Ticket.
Zudem soll die Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes auf 320 Euro pro Schüler:in und Schuljahr abgesenkt werden. Für Familien bleibt es bei 490 Euro pro Schuljahr, was eine erhebliche Entlastung darstellt.
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Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag
- Schülerinnen und Schüler an einer Berufsschule / Berufsfachschule
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Schülerinnen und Schüler des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern / des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern
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Auszubildende an einer Fachschule
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Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren
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Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle.
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Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Studierende an bayerischen Hochschulen (im DING die Hochschule Neu-Ulm)
- Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands in Bayern
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Studierende an Fachakademien
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Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
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Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle: Bitte beachte für den Erwerb des Tickets die Informationen für Auszubildende
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Tarifbestimmungen
Die genauen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket JugendBW und Bayerisches Ermäßigungsticket also Download findest Du hier.
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Folgende Freiwilligendienstleistende:
Wer einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen sonstigen Jugendfreiwilligendienst leistet, kann das bayerische Ermäßigungsticket nutzen.
FAQ zum D-TICKET JugendBW (Deutschlandticket)
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Ein vergünstigtes Deutschlandticket.
Am 1. Dezember 2023 wurde das JugendticketBW in das D-TICKET JugendBW überführt . Die Bezugsvoraussetzungen, die Laufzeitbedingungen sowie der Preis änderten sich nicht. Lediglich die Leistung wurde erweitert, da ab dem 1. Dezember 2023 das Ticket deutschlandweit gilt.
Das rabattierte D-TICKET JugendBW richtet sich wie das JugendticketBW an:
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Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
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sowie Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs, die sich in Ausbildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen.
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen und/oder deren Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg liegt.
Im Gegensatz zum JugendticketBW gilt bei dem D-TICKET JugendBW auch der Schulort als Erwerbsberechtigung. Schüler aus Bayern mit Schule in Baden-Württemberg dürfen somit auch das D-TICKET JugendBW erwerben und nutzen.
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01.12.2023
Das rabattierte Deutschlandticket gilt seit dem dem 1. Dezember 2023.
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Wer bereits ein JugendticketBW besitzt, muss nichts unternehmen. Das JugendticketBW wurde automatisch auf das rabattierte Deutschland-Ticket umgestellt. Alle Inhaber von JugendticketBW wurden entsprechend benachrichtigt.
Für alle anderen kann das Ticket bei den Verkaufsstellen RAB, DING oder SWU erworben werden, sofern der Käufer oder die Käuferin im DING-Verbundgebiet wohnt, zur Schule geht oder studiert.
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365 Euro pro Jahr.
Der Einstiegspreis des rabattierten Deutschlandtickets beträgt 365 Euro pro Jahr.
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Deutschlandweit.
Das D-TICKET JugendBW hat dieselbe räumliche und inhaltliche Gültigkeit wie ein “normales” D-TICKET:
Es gilt bundesweit in allen Nahverkehrsmitteln der teilnehmenden Verbünde und Verkehrsunternehmen, nicht jedoch in Fernverkehrsmitteln (z.B. ICE, IC/EC, Flixbus)
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Nach Ablauf eines Jahres, ja.
Wie beim JugendticketBW, soll es sich um ein Jahres-Abo handeln. Die Mindestbezugsdauer soll ein Jahr betragen. Danach soll das Jahres-Abo flexibel zu jedem Monatsende gekündigt werden können.
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Das Ticket gilt an allen Tagen rund um die Uhr.
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Ja.
Die bestehenden Tarifprodukte im Ausbildungsverkehr werden zunächst unverändert angeboten.