DING-Mobilitätsgarantie
Bei Fahrtausfällen und Verspätungen, die durch das Verkehrsunternehmen verschuldet werden, wird Dir die Mobilität garantiert, falls das Fahrziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreicht wird und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.
Achtung: Bei Streikmaßnahmen gilt diese Regelung nicht.
Diese Regelung gilt für:
- Inhaber von Zeitfahrscheinen (außer Ausbildungstarif) bzw. eines Schwerbehindertenausweises mit Fahrtberechtigung
- Inhaber eines D-TICKET, allerdings nur, wenn dies bei einem Verbundpartner im DING-Gebiet gekauft wurde (SWU oder RAB)
- Erstattung der Taxikosten (max. 35 Euro)
So geht’s:
- Antragsformular ausfüllen, mit Original-Taxirechnung und Kopie Fahrscheins an DING senden.
- DING prüft den Antrag in Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen und erstattet Ihnen die Taxikosten, wenn alle Voraussetzungen nach Tarif erfüllt sind.
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