EIN ABO FÜR GANZ DEUTSCHLAND

DAS DEUTSCHLANDTICKET

Das Deutschlandticket ist bundesweit gültig und ermöglicht deutschlandweite Fahrten im ÖPNV und SPNV aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Landestarife und Verkehrsverbünde sowie im verbundfreien Raum.

 

Näheres zum Deutschlandticket gibt es hier

 

In Bayern gibt es darüber hinaus das Bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende. Details dazu in unserem FAQ-Bereich weiter unten, sowie auch auf der Seite der BEG.

 

In Baden-Württemberg  gibt es darüber hinaus das D-TICKET JugendBW.

 

In dieser Übersicht findest Du heraus, ob und welches ermäßigte D-TICKET Du erhalten kannst.

Das Deutschlandticket gibt es auch als D-TICKET Job. Mehr Infos hier.

FAQ zum Deutschlandticket

    • 58,- EUR pro Monat // im gesamten ÖPNV

      Mit dem Deutschlandticket nutzt Du für 58 EUR im Monat Verkehrsmittel im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ein Upgrade für die 1. Klasse, das in ganz Baden-Württemberg und auch im bayerischen Teil von DING gültig ist, kannst Du zum Preis von 58 EUR pro Monat bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. DB Regio, Go-Ahead, SWEG) erwerben. Zusätzlich gelten die Regeln des DING-Gemeinschaftstarifs für den Übergang in die 1. Klasse.

    • 1. Mai 2023 // Im gesamten Regionalverkehr (bundesweit)

      Das D-TICKET wird im DING mit einer Gültigkeit ab 1. Mai 2023 als kalendermonatlich kündbares Abonnement angeboten und gilt bundesweit bei allen teilnehmenden Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen.      

    • SWU // RAB

      Das D-TICKET kann über die Onlineportale der folgenden Vertriebspartner erworben werden:

      Zusätzlich kann das D-TICKET in der  SWU-App sowie in der er RAB-App bestellt werden. 

       

      Bedienstete des Landes Baden-Württemberg, die das D-TICKET als Jobvariante als Erstbesteller nutzen möchten, können es auf regulärem Weg bestellen.

    • Digital 

      Das Gesetz sieht vor, dass das Deutschlandticket ausschließlich digital angeboten wird. Im DING-Gebiet ist es in Apps verfügbar und wird alternativ als Chipkarte bereitgestellt. Bitte nutze die Apps, um Aufwand zu minimieren und Ressourcen im Sinne der Umwelt zu schonen. Übergangsweise wird jedoch ein Papierfahrschein ausgegeben.

       

      Die Chipkarte ist und bleibt Eigentum von DING. Wenn Du Dein D-TICKET (oder D-TICKET Job, Bayerisches Ermäßigungsticket, D-TICKET-JugendBW) kündigst, verliert der darauf gespeicherte Fahrschein seine Gültigkeit. Wir raten Dir jedoch, die Chipkarte zu behalten. So bist Du bestens vorbereitet, falls Du dich später wieder für ein Deutschlandticket entscheiden solltest. Achte darauf, dass bei einer erneuten Bestellung die Ausgabestelle dieselbe bleibt.

    • Einstieg jederzeit / Kündigung bis zum 10. des Vormonats
      • Du kannst jederzeit in den laufenden Monat hinein oder ab dem 1. des kommenden Monats auf das D-TICKET wechseln, besonders bequem über die SWU-App oder durch eine Bestellung bei der RAB. Beachte bitte, dass das D-TICKET an den Kalendermonat gebunden ist.
      • Wenn Du das Ticket mit einer Chipkarte nutzen möchtest, solltest Du einen gewissen Vorlauf einplanen. Die Auslieferung der Chipkarten ins DING-Gebiet ist für das Ende des ersten Quartals 2024 vorgesehen. Bis dahin bekommst Du von der Ausgabestelle einen vorläufigen Fahrschein in Papierform zum Selbstausdrucken.

      • Eine Kündigung für den nächsten Monat ist bis zum 10. des laufenden Monats schriftlich bei Deiner Ausgabestelle (RAB oder SWU) einzureichen.

      • Die Chipkarte ist und bleibt Eigentum von DING. Wenn Du Dein D-TICKET (oder D-TICKET Job, Bayerisches Ermäßigungsticket, D-TICKET-JugendBW) kündigst, verliert der darauf gespeicherte Fahrschein seine Gültigkeit. Wir raten Dir jedoch, die Chipkarte zu behalten. So bist Du bestens vorbereitet, falls Du dich später wieder für ein Deutschlandticket entscheiden solltest. Achte darauf, dass bei einer erneuten Bestellung die Ausgabestelle dieselbe bleibt.
    • Ja!

      Ja, ein Wechsel ist problemlos möglich. Wende Dich einfach an die Ausgabestelle, bei der Du Dein Abo bezogen hast, also entweder an die SWU oder die RAB. Bitte nutze dafür die bereitgestellten Online-Portale.

    • Grundsätzlich: Ja.

        

      Die Höhe der Rückerstattung hängt von der Zahlungsart deines Abos oder deiner Jahreskarte ab:

      • Wenn Du ein Abo mit monatlicher Zahlung abgeschlossen hast und zum D-TICKET wechseln möchtest, kannst Du das über die Portale der SWU oder der RAB tun. Ab dem Geltungsbeginn des D-TICKET wird lediglich der Preis für das D-TICKET berechnet.   
      • Besitzt Du eine DING-Jahreskarte mit Einmalzahlung und bist Kunde bei der SWU, kannst Du hier wechseln. Bist du Kunde bei der RAB, erwirb zunächst das DING-D-TICKET  hier und kontaktiere dann das Kundencenter der RAB zur Erstattung. Als Kunde der DB wende Dich bitte an das Kundencenter der DB, bei dem du die Jahreskarte gekauft hast.
      • Beziehst Du das Deutschlandticket außerhalb des DING-Gebiets, gelten für Dein DING-Abo die regulären Kündigungsbedingungen gemäß den Tarifbestimmungen.   
    • Ja!

      Im DING kannst Du die Option nutzen, das Deutschlandticket als Jobticket („D-TICKET Job“) zu beziehen. Bitte erkundige Dich bei Deinem Arbeitgeber, ob die Möglichkeit eines D-TICKET Job angeboten wird. Dafür ist ein Rahmenvertrag zwischen Deinem Arbeitgeber und der SWU bzw. RAB erforderlich.


      Ein Wechsel von Deinem bisherigen Jobticket oder von Deinem regulären D-TICKET zum D-TICKET Job ist möglich!

      Richte Dich bitte an die Ausgabestelle, bei der Du Dein bisheriges Jobticket oder D-TICKET bezogen hast, also entweder an die SWU oder die RAB.

    • Ja

      Seit dem 1. September 2023 ist das bayerische Ermäßigungsticket verfügbar, das speziell für Studierende und Auszubildende konzipiert wurde - auch hier handelt es sich um ein Deutschlandticket.

       

      Zum 1. Dezember 2023 erfolgte die Umwandlung des JugendticketBW in das D-TICKET JugendBW. Dabei blieben die Kriterien für den Erhalt, die Laufzeit und der Preis unverändert. Die Änderung betrifft die Ausweitung der Gültigkeit, denn seit dem 1. Dezember 2023 ist das Ticket deutschlandweit nutzbar.

       

      Kinder unter sechs Jahren fahren im ÖPNV kostenlos und brauchen kein Ticket.

    • Örtliche Bestimmungen beachten!

      Grundsätzlich gelten beim Deutschlandticket die jeweiligen örtlichen Bestimmungen zur Hundemitnahme. Für Fahrten im DING-Gebiet darf man mit dem Deutschlandticket daher einen Hund kostenlos mitnehmen. Wer mit seinem Deutschlandticket über DING hinaus fährt, muss sich informieren, welche Bestimmungen bezüglich der Hundemitnahme gelten.
      Die jeweiligen Bestimmungen im DING-Gebiet, die hier einzusehen sind, gelten ebenso für die Fahrradmitnahme.   

    • Tarifbestimmungen

      Die Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket kannst Du hier nachlesen. 

FAQ zum bayerischen Ermäßigungsticket (Deutschlandticket)

    •  Ein vergünstigtes Deutschlandticket.

      Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann.

    •  Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
      • Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben
      • Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz (Im DING die Hochschule Neu-Ulm)
      • Studierende mit Hauptwohnsitz in Bayern, die an einer Hochschule mit bundesländerübergreifendem und in Regionen von Bayern gültigem Semesterticket studieren (betrifft im DING: Universität Ulm, Technische Hochschule Ulm, Hochschule Biberach). Achtung: Gilt nicht mehr ab dem Sommersemester 2024!

      • Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt

      • Beamtenanwärter mit Dienstort in Bayern

      Eine Altersgrenze gibt es nicht. 

    •  38 €

      Der Preis für das bayerische Ermäßigungsticket liegt 20 Euro unter dem regulären Deutschlandticket und beläuft sich zum Start auf 38 Euro pro Monat. 

       

    •  Seit dem 01.09.2023 bzw. Semesterstart.

      Auszubildende, Beamtenanwärter:innen und Freiwilligendienstleistende können das Ticket seit dem 01.09.2023 nutzen. 

       

      Bei Studierenden richtet sich der Gültigkeitsbeginn nach dem Semesterbeginn für das Wintersemester 2023/24. 

       

      Ein Abo-Vertrag kann zu jedem beliebigen Monatsersten begonnen werden, nicht nur am Beginn eines Ausbildungs-/Schuljahres/Semesters. 

    • Deutschlandweit.

      Das bayerische Ermäßigungsticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen (z.B. RE, RB). Weitere Details findest Du weiter oben auf dieser Seite.

    •  

      Weitere Informationen findest Du weiter oben auf dieser Seite bzw. auf www.d-ticket.info

    • RAB // SWU

      Im DING-Gebiet wird das bayrische Ermäßigungsticket online von der RAB und der SWU verkauft.

    • Seit Mitte August 2023.

        

    • Folgende Formulare:

      Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses findest Du hier . Das ausgefüllte Formular wird als Scan im Bestellprozess bei RAB bzw. SWU hochgeladen.

       

      Auszubildene brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern). Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende findest Du hier , die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier .

       

      Freiwilligendienstleistende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen findest Du hier .

       

      Studierende der Bildungseinrichtungen in Ulm benötigen das vollständig ausgefüllte Berechtigungsformular, um ihre Zugehörigkeit zur Hochschule sowie ihren Wohnort nachzuweisen. Dies betrifft folgende Bildungseinrichtungen: Technische Hochschule Ulm, Universität Ulm und die Hochschule Biberach. Achtung: Ab dem Sommersemester 2024 besteht für die baden-württembergischen Bildungseinrichtungen keine Möglichkeit mehr zum Erwerb des Bayerischen Ermäßigungstickets. Stattdessen kann das D-TICKET JugendBW erworben werden.


      Für Studierende der Hochschule Neu-Ulm wird die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis anerkannt.

    •  Maximal 6, bis zu 12 Monate.

      Das bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung.

       

      Der Berechtigungsnachweis für Auszubildene und Freiwilligendienstleistende gilt für maximal 12 Monate, für Studierende ein Semester (sechs Monate). Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.

       

      Es gelten die regulären Kündigungsfristen des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden.

    • Nein.

      Nein. Wenn du bereits ein Abo- oder Jahresticket im DING erworben hast, bestelle bitte – wenn möglich – beim gleichen Vertragspartner das bayerische Ermäßigungsticket. Du kannst im Anschluss dein altes Abo oder Jahresticket rückwirkend zum Vertragsbeginn des Ermäßigungstickets kündigen. Wende dich hierzu an deinen Vertragspartner.

       

      Falls du schon ein reguläres Deutschlandticket besitzt, kündige dieses auf dem regulären Weg und bestelle anschließend das Ermäßigungsticket.

    •  Nein.

      Nein, eine Bestellung über den Arbeitgeber ist im DING nicht vorgesehen. Bitte nutze den regulären Bestellweg über das Online-Portal von RAB und SWU.

    • Nein.

      Nein, Schüler:innen an gemeinbildenen Schulen können das bayrische Ermäßigungsticket nicht erhalten. Viele von ihnen bekommen im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit ein kostenloses Ticket.

      Zudem soll die Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes auf 320 Euro pro Schüler:in und Schuljahr abgesenkt werden. Für Familien bleibt es bei 490 Euro pro Schuljahr, was eine erhebliche Entlastung darstellt.

    •  Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
      • Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag
      • Schülerinnen und Schüler an einer Berufsschule / Berufsfachschule
      • Schülerinnen und Schüler des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern / des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern

      • Auszubildende an einer Fachschule

      • Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren

      • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle.

    •  Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
      • Studierende an bayerischen Hochschulen (im DING die Hochschule Neu-Ulm)
      • Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands in Bayern 
      • Studierende an Fachakademien

      • Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst

      • Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle: Bitte beachte für den Erwerb des Tickets die Informationen für Auszubildende

    • Tarifbestimmungen

      Die genauen Tarifbestimmungen zum Deutschlandticket JugendBW und Bayerisches Ermäßigungsticket also Download findest Du hier.

    •  Folgende Freiwilligendienstleistende:

      Wer einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen sonstigen Jugendfreiwilligendienst leistet, kann das bayerische Ermäßigungsticket nutzen.

FAQ zum D-TICKET JugendBW (Deutschlandticket)

    •  Ein vergünstigtes Deutschlandticket.

      Am 1. Dezember 2023 wurde das JugendticketBW in das D-TICKET JugendBW überführt . Die Bezugsvoraussetzungen, die Laufzeitbedingungen sowie der Preis änderten sich nicht.  Lediglich die Leistung wurde erweitert, da ab dem 1. Dezember 2023 das Ticket deutschlandweit galt.

      Das rabattierte D-TICKET JugendBW richtet sich wie das JugendticketBW an: 

      • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. 

      • sowie Schüler:innen, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs, die sich in Ausbildung befinden und einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorlegen. 

      Eine wichtige Voraussetzung ist, dass diese in Baden-Württemberg wohnen und/oder deren Schule oder Hochschule in Baden-Württemberg liegt.

      Im Gegensatz zum JugendticketBW gilt bei dem D-TICKET JugendBW auch der Schulort als Erwerbsberechtigung. Schüler aus Bayern mit Schule in Baden-Württemberg dürfen somit auch das D-TICKET JugendBW erwerben und nutzen. 

    • 01.12.2023

      Das rabattierte Deutschlandticket gilt seit dem dem 1. Dezember 2023.

    •  

      Wer bereits ein JugendticketBW besitzt, muss nichts unternehmen. Das JugendticketBW wurde automatisch auf das rabattierte Deutschland-Ticket umgestellt. Alle Inhaber von JugendticketBW wurden entsprechend benachrichtigt. 

       

      Für alle anderen kann das Ticket bei den Verkaufsstellen RAB, DING oder SWU erworben werden, sofern der Käufer oder die Käuferin im DING-Verbundgebiet wohnt, zur Schule geht oder studiert.  

       

    • 473 Euro pro Jahr.

      Der Einstiegspreis des rabattierten Deutschlandtickets beträgt 473 Euro pro Jahr (39,42 € im Monat).

    • Deutschlandweit.

      Das D-TICKET JugendBW hat dieselbe räumliche und inhaltliche Gültigkeit wie ein “normales” D-TICKET:

      Es gilt bundesweit in allen Nahverkehrsmitteln der teilnehmenden Verbünde und Verkehrsunternehmen, nicht jedoch in Fernverkehrsmitteln (z.B. ICE, IC/EC, Flixbus).

    • Nach Ablauf eines Jahres, ja.

      Wie beim JugendticketBW, soll es sich um ein Jahres-Abo handeln. Die Mindestbezugsdauer soll ein Jahr betragen. Danach soll das Jahres-Abo flexibel zu jedem Monatsende gekündigt werden können.

    • Das Ticket gilt an allen Tagen rund um die Uhr.

        

    • Ja.

      Die bestehenden Tarifprodukte im Ausbildungsverkehr werden zunächst unverändert angeboten.