Bayerisches Ermäßigungsticket
Das Bayerische Ermäßigungsticket bietet zum günstigen Preis eine große Reichweite: Es ist in ganz Deutschland* im Nah- und Regionalverkehr gültig.
Das Bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das in ganz Deutschland* im Nah- und Regionalverkehr (ÖPNV und SPNV) genutzt werden kann.
*im Nah- und Regionalverkehr (ÖPNV und SPNV) aller teilnehmenden Verkehrsunternehmen
FAQ zum bayerischen Ermäßigungsticket (Deutschlandticket)
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Ein vergünstigtes Deutschlandticket.
Das Bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende ist ein durch den Freistaat Bayern vergünstigtes Deutschlandticket, das ebenfalls bundesweit genutzt werden kann.
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Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Auszubildende, die Berufsschulen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen in Bayern besuchen ODER ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben
- Studierende mit Studienort in Bayern, unabhängig vom Wohnsitz (Im DING die Hochschule Neu-Ulm)
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Freiwilligendienstleistende, deren Dienstort oder Hauptwohnsitz in Bayern liegt
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Beamtenanwärter mit Dienstort in Bayern
Eine Altersgrenze gibt es nicht.
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38 Euro
Der Preis für das Bayerische Ermäßigungsticket liegt 20 Euro unter dem regulären Deutschlandticket und beläuft sich ab dem 01.01.2025 auf 38 Euro pro Monat.
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Deutschlandweit.
Das Bayerische Ermäßigungsticket ist ein vollwertiges Deutschlandticket. Es gilt bundesweit in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bussen, Straßen-, U-, S-Bahnen und Regionalzügen (z.B. RE, RB). Weitere Details findest Du weiter oben auf dieser Seite.
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Weitere Informationen findest Du weiter oben auf dieser Seite bzw. auf www.d-ticket.info.
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Folgende Formulare:
Als Nachweis wird ein bayernweit einheitliches Formular verwendet – dieses findest Du hier. Das ausgefüllte Formular wird als Scan im Bestellprozess bei RAB bzw. SWU hochgeladen.
Auszubildende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle (bei Beamtenanwärtern).
Die Liste aller in Frage kommenden Bildungseinrichtungen für Auszubildende findest Du hier, die Liste aller Dienststellen für Beamtenanwärter hier.
Freiwilligendienstleistende brauchen einen Nachweis (ausgefülltes Berechtigungsformular) ihres Trägers. Die Liste aller in Frage kommenden Einrichtungen findest Du hier.
Für Studierende der Hochschule Neu-Ulm wird die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis anerkannt.
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Maximal 6, bis zu 12 Monate.
Das Bayerische Ermäßigungsticket ist als Deutschlandticket monatlich kündbar und verlängert sich automatisch monatlich bis zum Ende der Berechtigung.
Der Berechtigungsnachweis für Auszubildene und Freiwilligendienstleistende gilt für maximal 12 Monate, für Studierende ein Semester (sechs Monate). Danach muss zur Fortsetzung des Abos ein neuer Nachweis vorgelegt werden.
Es gelten die regulären Kündigungsfristen des Deutschlandtickets. Kündigungen müssen bis zum 10. des Monats beim Verkaufspartner eingehen, um noch zum Monatsende wirksam zu werden.
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Nein.
Wenn Du schon ein Abo-/Jahresticket im DING erworben hast, bestelle bitte – wenn möglich – beim gleichen Vertragspartner das bayerische Ermäßigungsticket. Du kannst im Anschluss Dein altes Abo/Jahresticket rückwirkend zum Vertragsbeginn des Ermäßigungstickets kündigen. Wende Dich hierzu an Deinen Vertragspartner.
Wenn Du bereits ein reguläres Deutschlandticket hast, kündige dies auf dem regulären Weg und bestelle das Ermäßigungsticket.
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Nein.
Nein, eine Bestellung über den Arbeitgeber ist im DING nicht vorgesehen. Bitte nutze den regulären Bestellweg über das Online-Portal von RAB und SWU.
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Nein.
Nein, Schüler:innen an gemeinbildenen Schulen können das bayrische Ermäßigungsticket nicht erhalten. Viele von ihnen bekommen im Rahmen der Schulwegkostenfreiheit ein kostenloses Ticket.
Zudem soll die Familienbelastungsgrenze des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes auf 320 Euro pro Schüler:in und Schuljahr abgesenkt werden. Für Familien bleibt es bei 490 Euro pro Schuljahr, was eine erhebliche Entlastung darstellt.
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Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Auszubildende mit einem Berufsausbildungsvertrag
- Schülerinnen und Schüler an einer Berufsschule / Berufsfachschule
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Schülerinnen und Schüler des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern / des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern
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Auszubildende an einer Fachschule
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Menschen mit Behinderung bzw. Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, die eine Ausbildung im Rahmen eines Berufsbildungswerkes absolvieren
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Beamtenanwärter der Qualifikationsebene I und II in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle.
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Berechtigte Nutzer:innen für das bayerische Ermäßigungsticket sind:
- Studierende an bayerischen Hochschulen (im DING die Hochschule Neu-Ulm)
- Studierende an Niederlassungen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen eines anderen Lands in Bayern
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Studierende an Fachakademien
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Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst
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Beamtenanwärter der Qualifikationsebene III in der Ausbildungszeit nach Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) und vergleichbare Fälle: Bitte beachte für den Erwerb des Tickets die Informationen für Auszubildende
Studierende der Bildungseinrichtungen in Ulm können das bayerische Ermäßigungsticket nicht erwerben.
Für diese Studierenden steht das D-TICKET JugendBW zur Verfügung.
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Tarifbestimmungen
Die genauen Tarifbestimmungen der ermäßigten Deutschlandtickets D-TICKET JugendBW und Bayerisches Ermäßigungsticket findest du als Download hier.
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Folgende Freiwilligendienstleistende:
Wer einen Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr oder einen sonstigen Jugendfreiwilligendienst leistet, kann das bayerische Ermäßigungsticket nutzen.