Allgemeine Geschäfts­bedingungen­ "unser DING"-App

Gültig ab 27.05.2024

 

1. Allgemeines 

 

1.1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der unser DING und den Erwerb von HandyTickets bei unser DING. Die AGB ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des DING Gemeinschaftstarifs. 

 

1.2 unser-DING App 

DING bietet mit der unser-DING einen Service an, welcher es dem Nutzer von unser-DING ermöglicht, eine Fahrplanauskunft zu erhalten und als registrierter Nutzer mit einem Benutzerkonto (Kunde) Tickets gemäß den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen zu erwerben. 

 

1.3 unser-DING Abwicklungspartner 

DING bedient sich zur Abwicklung der angebotenen Services der unser DING-App Partner. Ansprechpartner zur Abwicklung des e-Payment-Services ist die LogPay (siehe Ziffer 7). Ansprechpartner zur Abwicklung des Logins ist die Vedisys AG (siehe Ziffer 3). Ansprechpartner zur Ticketbereitstellung ist die Vedisys AG (siehe Ziffer 6). 

 

2. Nutzung der unser DING-App 

 

2.1 Angebot von unser-DING  

Die unser DING bietet eine Fahrplanauskunft sowie die Möglichkeit über ein unser DING Benutzerkonto anzulegen (registrierter Nutzer /Kunde). 

 

2.2 Unser-DING Auskunft 

Die Fahrplanauskunft zeigt dem Nutzer von unser DING kostenfrei Möglichkeiten auf, Ihre elektronisch angefragte Wegekette mit verschiedenen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Zu der Nutzung der unser DING Auskunft ist jede natürliche Person zu privaten Zwecken berechtigt.  

Bei der Fahrplanauskunftserteilung handelt es sich um eine reine Gefälligkeit. Diese Gefälligkeit begründet nur ein Gefälligkeitsverhältnis und kein Vertragsverhältnis. Mangels Vertragsbeziehung zwischen dem Nutzer und DING werden keine vertraglichen Ansprüche begründet. 

Für die Fahrplanauskunft werden in unser DING auf vorab vorhandene Daten der einzelnen Verkehrsdienstleister bzw. von Verkehrsverbünden ausgewiesen. Diese werden in unser DING direkt von den jeweiligen Verkehrsdienstleister bzw. den Verkehrsverbünden zur Verfügung gestellt, ohne dass DING einen Einfluss auf diese Daten hat, vorher die Daten prüft, noch prüfen wird. Eine Gewährleistung  und/oder Haftung für die Richtigkeit und Aktualität, der von Dritten an unser DING übermittelten Daten kann DING daher nicht übernehmen. Die erteilten Auskünfte erfolgen grundsätzlich ohne Gewähr. 

 

2.3 Unser-DING Benutzerkonto  

Ein Benutzerkonto bei unser DING bietet dem Nutzer die Möglichkeit, nach erfolgreicher kostenfreier Registrierung Zugang zu Tarifangeboten zu erhalten sowie persönliche Einstellungen und Sucheinstellungen zu speichern (=vollständiges unser DING Angebot).  

Das Speichern von Auskunftsdaten (z.B. einer Adresse) und Sucheinstellungen im unser DING Benutzerkonto erfolgt kostenfrei und nur nach vorheriger Einwilligung des Nutzers. Das unser DING Benutzerkonto darf nur zu privaten Zwecken genutzt werden. 

 

2.4 Unser-DING App 

Die mit der Nutzung der unser DING-App entstehenden Mobilfunkkosten trägt der Nutzer der unser-DING App selbst. 

 

3. Registrierung/ Benutzerkonto 

 

3.1 Berechtigung zur Registrierung 

Zur Registrierung eines unser DING Benutzerkontos ist jede natürliche, volljährige und geschäftsfähige Person berechtigt.  

 

3.2 Abschluss eines unser-DING Benutzerkonto-Vertrages (Nutzungsvertrag) 

Für die Registrierung eines unser DING Benutzerkontos müssen alle Felder im digitalen unser DING Registrierungsformular ausgefüllt werden. Nach einer obligatorischen Überprüfung der automatischen Zusammenfassung der Angaben wird die Registrierung durch das Anklicken der Schaltfläche „Registrieren“ fortgeführt. Im Anschluss erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Verifizierungslink zum Abschluss der Registrierung eines unser DING Benutzerkontos. Das Folgen des Verifizierungslinks stellt ein Angebot auf Abschluss eines unser DING Benutzerkonto-Vertrages (Nutzungsvertrag) dar. DING nimmt das Angebot durch die Übersendung einer Bestätigungsemail an. Die Registrierung ist abgeschlossen und der Nutzungsvertrag zustande gekommen. Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.  

 

3.3 Angaben zur Registrierung eines Benutzerkontos 

Um das vollständige unser DING Angebot nutzen zu können, muss der Nutzer sich einmalig im zentralen Verkaufssystem (Single-Sign-on-Modul) von unser DING registrieren. Hierbei ist die wahrheitsgemäße und vollständiger Angabe folgender Daten durch den Nutzer erforderlich: 

  • Mobilfunknummer 

  • Name und Vorname 

  • E-Mail-Adresse 

  • Passwort 

Zum Erwerb eines HandyTickets über unser DING ist außerdem die Hinterlegung mindestens einer gewünschten Zahlungsweise entsprechend Ziffer 7 erforderlich. In Abhängigkeit der gewählten Zahlungsweise sind gegebenenfalls weitere Angaben erforderlich. 

 

3.4 Kein Anspruch auf Registrierung 

Ein Anspruch auf Registrierung eines unser-DING Benutzerkontos besteht nicht.  


3.5 Aktualisierungspflicht 

Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, seine hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der registrierte Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach hat er die der LogPay (siehe Ziffer 7) dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen. 

 

3.6 Unser DING Passwort 

Die angegebene E-Mail-Adresse des registrierten Nutzers und das von ihm gewählte Passwort dienen der Legitimation beim Zugriff auf sein unser DING Benutzerkonto. Der registrierte Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) gegen die unbefugte Verwendung durch Dritte zu schützen und sein Passwort geheim zu halten. Der registrierte Nutzer hat DING umgehend zu benachrichtigen, falls er den begründeten Verdacht hat, dass ein Missbrauch seiner Zugangsdaten vorliegt. Jeder registrierte Nutzer trägt die vollständige Verantwortung für seine Aktivitäten bei der Nutzung. 

 

3.7 SSO-Modul 

Das bei unser DING verwendete Single-Sign-on-Modul wird bereitgestellt von: 

Vedisys AG 

Dieselstraße 12 

64347 Griesheim  

 

4. Kündigung 

4.1 Kündigung durch unser-DING registrierter Nutzer 

Das unser DING Benutzerkonto/ der Nutzungsvertrag kann jederzeit über die Funktion „Account löschen“ im Bereich des unser DING Benutzerkontos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Deinstallation der unser DING-App auf einem mobilen Endgerät des registrierten Nutzers stellt keine Kündigungserklärung dar. Durch die Kündigung wird das Benutzerkonto vollständig gelöscht.   

 

4.2 Kündigung durch DING 

DING kann den Nutzungsvertrag jederzeit unter Einhaltung einer 14-Tägigen Frist ordentlich kündigen. Die Kündigung erfolgt entweder schriftlich an die vom Nutzer zuletzt angegebene Adresse oder textlich an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse.  

 

4.3 Außerordentliche Kündigung 

DING ist insbesondere zur außeraußerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn 

• der Nutzer gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. durch Manipulationen an der unser DING-App) oder im Rahmen der Nutzung der unser DING-App gegen geltendes Recht verstößt, 

• der Nutzer bei der Anmeldung falsche Angaben getätigt hat, 

• eine Forderung gegen den registrierten Nutzer nicht einbringbar ist oder die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Nutzers droht bzw. zu vermuten ist,  

• dass der registrierte Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des unser DING Angebots Rechte Dritter, insbesondere Rechte der beauftragten Dienstleister, verletzt, 

• der registrierte Nutzer Leistungen der Vertragspartner missbraucht, 

• der registrierte Nutzer nicht mehr im Besitz der angegebenen Mobilfunknummer ist und dies DING nicht mitgeteilt hat oder 

• ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Nutzungsvertrages für DING wegen des Vertrauensverlustes (z.B. bei Manipulationen) unzumutbar ist. 

 

4.4 Offene Forderungen 

Mit Wirksamwerden der Kündigung kann der registrierte Nutzer das Angebot von unser DING nicht mehr nutzen. Offene Forderungen gegenüber dem registrierten Nutzer (z.B. Abrechnungen bereits erworbener HandyTickets) bleiben von einer Kündigung unbenommen. 

 

4.5 Verträge mit DING-Partner 

Eine Kündigung nach Ziffer 4 hat keine Auswirkung auf die mit DING-Partnern geschlossenen Verträge. DING übernimmt keine Kündigungen gegenüber unser DING Partnerleistungen entgegen oder leitet solche an unser DING Partner weiter. 

 

5.Verkehrsleistungen 

 

5.1 Anbieter von Mobilitätsleistungen  

DING und Unser-DING erbringen selbst keine Fahrleistung. Deshalb übernimmt DING keine Gewährleistung für Mobilitätsdienstleistungen. 

 

5.2 Verkehrsunternehmen 

Verkehrsleistungen werden von den Verkehrsunternehmen erbracht. Ansprechpartner des Kunden im Zusammenhang mit Verkehrsleistungen ist das jeweilige Verkehrsunternehmen. 

 

6.HandyTicket-Angebot/ Fahrberechtigung

 

6.1 Erwerb von HandyTickets 

Bestellungen können nur von Kunden getätigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.  

Die Darstellung der HandyTickets in unser DING stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung der DING an den Kunden zum Erwerb dar. Der Kunde unterbreitet der DING ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die im sogenannten Warenkorb befindlichen HandyTickets, indem er zum Ende des Bestellvorgangs diese AGB akzeptiert sowie die Datenschutzerklärung unser-DING zur Kenntnis nimmt und das Angebot durch Auswahl der Schaltfläche „Ticket kaufen“ an DING übermittelt („Kaufangebot“).  

Bei Buchung über die unser DING App erfolgt die Darstellung in der Ticketübersicht innerhalb der unser-DING App. Ergänzend erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung zu seinem Kaufangebot. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebotes dar. Die Annahme des Kaufangebotes (Vertragsschluss) durch DING erfolgt ausschließlich durch das Zur-Verfügung-Stellen des HandyTicket. 

Die HandyTickets-Barcodes bei unser DING werden von dem Ticketgenerator der Vedisys AG im VDA_KA Standard generiert: 

Vedisys AG 

Dieselstraße 12 

 64347 Griesheim 

 

DING übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang eines HandyTickets.  

 

Über unser-DING besteht die Möglichkeit, HandyTickets bereits fünf Tage im Voraus (Vorverkauf) zu erwerben. Im Vorverkauf erworbene HandyTickets werden bis zum Fahrtantritt ausgegraut in der unser-DING App dargestellt und kurz vor Antritt der Fahrt aktiviert. 

 

6.2 HandyTicket-Sortiment 

Bei unser DING können registrierte Nutzer unter den angebotenen HandyTicket-Sortiment nach dem DING-Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes DING auswählen. Dieses Handy-Ticket-Sortiment kann DING jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen. Registrierte Nutzer haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes HandyTicket im Handy-Ticket-Sortiment 

 

6.3 Gültigkeit von HandyTickets 

Für die Gültigkeit eines über die bei unser-DING bezogenen elektronischen Fahrschein (HandyTicket) gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen nach dem DING-Gemeinschaftstarif. 

Die über die unser DING-App erworbenen HandyTickets berechtigen nur zum Betreten eines Verkehrsmittels, sofern sie auf einem mobilen Endgerät (z.B. Smartphone, Tablet) genutzt werden. Die in der unser DING-App erworbenen HandyTickets werden nicht in der Form eines Screenshots oder Ausdrucks als gültiger Fahrschein akzeptiert. 

Kann der registrierte Nutzer den Nachweis des HandyTickets bei der Ticketkontrolle wegen Problemen, die in der Sphäre des Nutzers liegen (z.B. Bildschirm des mobilen Endgeräts wegen Displayschaden nicht lesbar, Akku leer, kein Datenvolumen, unser DING Zugangsdaten vergessen), nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrschein nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. 

 

6.4. Fahrscheinkontrolle bei HandyTickets 

Im Falle einer Fahrscheinkontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur alle gültigen HandyTickets zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Kunden. Bei Bedarf hat der Kunde ein geeignetes Kontrollmedium (z.B. Personalausweis) unaufgefordert vorzuweisen. 

Der Kontrolleur kann den Geräteinhaber bei der Fahrscheinkontrolle dazu auffordern, die unser DING App vollständig zu schließen und erneut zu öffnen um eine Manipulation (z.B. durch Vervielfältigung durch Screenshot, Bildbearbeitung etc.) auszuschließen. Zur Dokumentation einer Manipulation ist der Kontrolleur berechtigt ein Foto von dem Bildschirm des Geräteinhabers zu machen. 

Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Fahrscheinkontrolle in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen. 

 

6.5 Missbrauch 

Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Erwerb eines HandyTickets über unser DING bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das HandyTicket erst im Verkehrsmittel über unser DING erworben, gilt dies als eine Fahrt ohne gültiges Ticket mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widerspruche hiergegen sind ausschließlich an DING, Söflinger Straße 100, 89077 Ulm, zu richten. 

 

6.6 Widerrufsrecht, Rückgabe, Stornierung, Umtausch 

Für Verträge über den Erwerb von Fahrausweisen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312 Abs. 8 BGB -Verträge über die Beförderung von Personen). 

Über unser DING erworbene HandyTickets können nicht zurückgegeben oder storniert werden. Dieser Ausschluss gilt auch für HandyTickets, die im Vorverkauf erworben wurden. Eine - auch teilweise - Erstattung von Beförderungsentgelt oder Umtausch bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von HandyTickets, die über unser-DING erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen.  

 

7. Zahlung 

 

7.1 LogPay und Abtretungsanzeige

 DING bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn (nachfolgend „LogPay“). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an LogPay übermittelt. 

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Onlinetickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren (insbesondere Ansprüche aus Verzug sowie Ersatz von Rücklastschriftgebühren) verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. 

 

7.2 Benutzerkonto bei unser-DING für die Nutzung des E-Payment-Service 

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde gemäß Ziffer 3 ein Benutzerkonto bei unser DING eingerichtet und eine gültige Zahlart (siehe Ziffer 7.3) hinterlegt haben. 

 

7.3 Zahlarten 

Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlarten wählen:  

• Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren 

• Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) 

• Zahlung per PayPal. 

 

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht. 

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Erwerb des HandyTickets. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (Kostenkontrolle) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über unser DING nur vom registrierten Nutzer einsehbar und abrufbar. 

a) SEPA Lastschriftverfahren 

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten der Nutzer (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes HandyTickets oder einer gebuchten Mobilitätsleistung erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Bankkonto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular bei unser-DING einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. 

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Bankkonto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen AGB auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunde gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Nutzer einverstanden. 

Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 

b) Kreditkarte 

Die Abrechnung der erworbenen Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit VISA, MasterCard und American Express (AMEX) möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. 

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst: 

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers 

  • Kreditkartentyp (VISA, MasterCard oder American Express (AMEX)) 

  • Nummer der Kreditkarte; Ablaufdatum der Kreditkarte 

  • CVC-Code der Kreditkarte  

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. 

Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Nutzer eine entsprechende Fehlermeldung. 

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Nutzers mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. 

Sofern der Zahlungsdienstleister des Nutzers das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. 

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

c) Paypal 

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als Kunde schließt dieser mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung. 

 

7.4 Fälligkeit 

Zahlungen sind nach Rechnungsstellung durch DING fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel im Anschluss an den Erwerb des jeweiligen HandyTicket, im Einzelfall auch zu Beginn des Folgemonats. Einzelheiten ergeben sich aus den Bestimmungen zu den jeweiligen Zahlarten. 

 

8.Unser-DING App, Nutzung der unser DING-App und  Datenübermittlung  

 

8.1 Verfügbarkeit von unser-DING App

Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale oder technische Unterstützung für das Angebot von unser DING bzw. der unser-DING App. DING behält sich vor, die unser DING-App jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen.  

 

8.2 Nutzung der unser-DING App 

Mit Akzeptanz dieser AGB gewährt DING den Nutzern eine einfache Lizenz zur Verwendung der unser-DING App zur zweckgebundenen Nutzung der darin enthaltenen Funktionen. Jede anderweitige Nutzung, Änderung und/oder Modifizierung der Software ist dem Nutzer verboten. Insoweit ist es dem Nutzer auch nicht gestattet, dass ihm an der unser DING-App eingeräumte Recht zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu lizenzieren, abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Die Ermittlung und Offenlegung des Quellcodes des Programms ist verboten. Im Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungsumfang steht der Nutzer den Vertragspartnern für den daraus resultierenden Schaden ein. Erfasst von diesem Anspruch wird insbesondere ein möglicher Folgeschaden bei Dritten. 

 

8.3 Datenübermittlung 

Transaktionen, die durch falsch genutzte oder installierte Soft- oder Hardware des Kunden scheitern, werden voll berechnet, wenn der Datentransfer von Ticketbestellungen auf den vom DING und seinen Partnern genutzten Servern vollständig und erfolgreich abgelaufen ist und die Tickets in dem Kundenkonto bereitgestellt wurde. 

 

9. Haftung 

 

9.1 Haftungsbeschränkung 

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet DING entsprechend der gesetzlichen Regelungen.  

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet DING – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von DING jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstandes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typisch und vorhersehbar sind.  

Die sich aus Ziffer 9.1 Abs. 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 9.2 hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und  auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden DING nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. 

Die Haftungsbeschränkung gelten auch zugunsten gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DING, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

 

9.2. Keine Haftungsbeschränkung 

Die Haftungsbeschränkung aus Ziffer 9.1 findet keine Anwendung  

a) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit; 

b) für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; 

c) soweit DING einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware bzw. eines Werkes übernommen hat. 

 

9.3 Hinweis zur Haftungsbeschränkung bzgl. unser DING-App  

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass DING keine Haftung für Schäden an Hard- oder Software des Kunden übernimmt, die durch das Nutzen der unser DING-App ausgelöst werden könnten, sofern die Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter oder von Mitarbeitern der Partner oder als Dienstleister von DING beauftragten Unternehmen verursacht wurden. DING haftet nicht für Schäden, die durch den Datentransfer entstehen können. 

 

9.4 Haftung bei DING Gemeinschaftstarif Leistungen 

Die Beförderung erfolgt ausschließlich zu den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des DING. Dementsprechend hat sich der Kunde im Falle von Gewährleistung und/oder Haftung wegen etwaigen Schadens, Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der aus dem DING-Gemeinschafstarif erhaltenen Leistungen direkt an das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden. 

 

10. Schlichtung 

 

10.1 Kontakt 

Bei Fragen oder Beanstandungen kann sich der Kunde an die DONAU-ILLER-NAHVERKEHRSVERBUND-GMBH (DING), Söflinger Straße 100, 89077 Ulm, Telefon: +49731962552 oder per E-Mail an info@ding.eu wenden. 

 

10.2 Schlichtungsverfahren 

 

DING hat sich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen verpflichtet. Wenn der Kunde mit der Bearbeitung seines Anliegens nicht zufrieden ist, kann er bei der unabhängigen Schlichtungsstelle eine Schlichtungsantrag stellen: 

 

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.

Fasenenstr. 81 

10623 Berlin 

www.schlichtung-reise-und-verkehr.de

 

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Anwendbares Recht 

Es gilt für die Vertragsbeziehung ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). 

 

11.2 Sprache 

Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch. 

 

11.3 Keine Nebenabreden 

Neben diesen AGB bestehen keine Nebenabreden zwischen DING und dem Kunden. 

DING kann diese AGB in angemessenem Rahmen ändern, bzw. anpassen. Änderungen werden Kunden in Textform mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs (6) Wochen per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb der Ankündigungsfrist widerspricht oder wenn er nach deren Ablauf die Funktionen des unser-DING Benutzerkontos weiterhin nutzt. Auf diese Wirkungen wird DING in der Ankündigung hinweisen. Widerspricht ein Kunde der Änderung der Nutzungsbedingungen, gilt dies als fristlose Kündigung seines unser-DING Benutzeraccounts. 

 

11.4 Gerichtsstand 

Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Ulm ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB. 

 

11.5 Salvatorische Klausel 

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.