Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
(EU) VO Nr. 181/2011
Mit Hilfe einer EU-weiten Verordnung ist es gelungen, einheitliche Standards im Bereich der Sicherung und Durchführung von Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr festzulegen. Diese Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011) ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Verordnung die Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km). Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch im Busverkehr im DING. Zu den im Busverkehr im DING-Gebiet relevanten Regelungen zählen:
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Du darfst aufgrund Deiner Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Tarife und Vertragsbedingungen nicht diskriminiert werden.
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Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität darfst Du nicht diskriminiert werden. Das bedeutet, dass Du denselben Anspruch auf Beförderung hast, sofern dem nicht geltende Gesundheitsanforderungen oder Sicherheitsbestimmungen, die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestelle entgegenstehen.
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Als Fahrgast mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität hast Du bei Verlust oder Beschädigung Deiner Mobilitätshilfe oder Deines Hilfsgeräts Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Höhe des Wiederbeschaffungswertes oder der Reparaturkosten. Voraussetzung ist, dass der Verlust oder die Beschädigung vom Beförderer verursacht wurde.
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Du hast Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der gesamten Fahrt.
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Du hast Anspruch auf Bereitstellung von Informationen über die Rechte nach dieser Verordnung. Als Fahrgast mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität werden Dir diese Informationen auf Verlangen in zugänglicher Form bereitgestellt, wenn dies machbar ist.
Beschwerden kannst Du innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Du hast dann den Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Solltest Du Einwände gegen die Antwort haben, kannst Du Dich erneut an den Beförderer oder an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre wenden:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
Tel.: 0228 30795-400, Fax:0228 30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@eba.bund.de, www.eisenbahn-bundesamt.de