Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

1. Veranstalter:


Gewinnspiele werden durchgeführt von der Donau-Iller-Nahverkehrsverbund GmbH (DING), nachfolgend als Veranstalter genannt. Bei Fragen zu den Gewinnspielen wende Dich bitte per E-Mail an marketing@ding.eu.

 

Die Teilnahme ist kostenlos. Mit der Teilnahme an Gewinnspielen akzeptiert der Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

 

 

2. Teilnahme Und gewinne:

 

Art und Anzahl der Gewinne sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme ergeben sich aus der jeweiligen Gewinnspielbeschreibung. Die Teilnahme ist kostenlos. Jede Person darf pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Die Gewinne werden unter allen gültigen Teilnehmenden verlost.

 

 

3. Teilnahmeberechtigte:

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

 

4. Gewinnermittlung und Benachrichtigung:

 

Die Gewinner werden per Zufallsprinzip aus allen gültigen Einsendungen ausgewählt und per Direct Message (DM) auf Instagram benachrichtigt. Darüber hinaus erfolgt die Bekanntgabe auf den Social-Media-Kanälen von DING. Die Gewinne sind nicht umtauschbar und eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

5. Datenschutz:


Alle Teilnehmerdaten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) behandelt. Die Teilnehmer müssen der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen. Im Falle eines Gewinns stimmen die Gewinner der Veröffentlichung ihres Instagram-Benutzernamens auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters zu.

 

 

6. Beendigung des Gewinnspiels:


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Gewinnspiele jederzeit ohne vorherige Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für Gründe, die den planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels beeinträchtigen könnten.

 

 

7. Anwendbares Recht:

 

Die Gewinnspiele unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 

8. Salvatorische Klausel:


Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck entsprechende rechtlich zulässige Regelung.